Bauten im Grünland – Sternchenhaus

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Bauten im Grünland:

Im Grünland dürfen in der Regel nur Gebäude errichtet werden, wenn ein entsprechender landwirtschaftlicher Bedarf vorhanden ist.
Ausnahmen sind bereits bestehende Häuser - diese dürfen weiter genutzt werden bzw. können auch eingeschränkt erweitert werden.


Sternchenhaus (OÖ):

Dies betrifft Häuser ohne landwirtschaftlichen Grund (oder sehr wenig davon), welche praktisch im Grünland alleine bzw. nur in kleinen Gruppen stehen.
Hier wurde für den Bestand der Häuser die Kategorie "Sternchenhaus" eingeführt. Hier handelt es sich um eine Baulandwidmung (Dorfgebiet) von meist max. 1.000 m². Eine genaue Definition ist immer im Flächenwidmungsplan festgelegt.
Da es sich um Bauland handelt kann man auch Häuser abreissen, neu aufbauen bzw. alle Nutzungsmöglichkeiten konsumieren die im Dorfgebiet möglich sind.
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